Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 sieht im Artikel 15 eingeschränkte Betriebsbedingungen für spezielle Geografische UAS-Gebiete vor. Die Einrichtung solcher geografischen UAS Gebiete durch die Mitgliedsstaaten kann mit folgender Zielsetzung erfolgen:

  • Sicherheit und Gefahrenabwehr
  • Schutz der Privatshäre
  • Schutz der Umwelt

 

In geografischen UAS Gebieten wird der UAS Betrieb eingeschränkt

  • UAS Betriebskategorie „OPEN
  •  Betriebseinschränkungen
    • ganz
    • oder teilweise, durch bestimmte Auflagen an den UAS Betrieb
    • Beantragung einer Betriebsgenehmigung nach Artikel 12
  • Grundlage ist eine Risikobewertung durch das Mitgliedsstaat
  • Kommunikation mittels Geo-Sensibilisierungs Funktionen zwischen der Luftfahrtverwaltung und dem UAS

 


Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.

 

Das Poster „UAV DACH e.V. Überblick zu den EU-Regeln“ in voller Größe

Das Poster ist die „Roadmap“ zur Erläuterung der Systematik und der wesentlichen Inhalte dieses EU Regelwerkes. Ein Klick auf das Bild öffnet dieses in voller Bildschirmgröße.

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