Regelungsinhalt in EU 2019/945

Die neuen EU-Regeln sehen in der OPEN Kategorie übergreifende und allgemeine Regelungen zur Gewährleistung der übergeordneten Anforderungen und Schutzziele vor.

  • Anforderungen an Sicherheit
  • Anforderungen an Datenschutz
    Datenschutz beinhaltet auch alle Persönlichkeitsrechte durch Beobachtung und Aufnahme
  • Anforderungen an Natur- und Umweltschutz

Die OPEN Kategorie ist bewusst so gestaltet worden, dass der Steurer bei Einhaltung der Betriebsgrenzen keine Betriebsgenehmigungen o.ä. bei jedem einzelnen Flug einholen muss. Bei Beachtung dieser Betriebsgrenzen darf und soll das Fliegen mit dem UAS/Drohne in der OPEN Kategorie Spaß und auch Teil der aktiven Freizeitgestaltung sein.

"Das ist auch gut so!"

 

Allgemeine Anforderungen an UAS Betrieb

  • Gültig in der OPEN Kategorie
    In SPECIFIC erfolgt immer eine spezielle Betriebsgenehmigung, eine LUC, oder die Anwendung eines Standard Szenarios.
    In CERTIFIED erfolgt eine luftfahrttechnische Zulassung und damit spezielle Bedingungen.

  • Max. Aufstiegshöhe 120 m über Startpunkt
    Bislang war in Deutschland die maximale Aufstiegshöhe bei 100 m.
    Die einzelnen C-Klassen sehen kleinere Unterschiede in der maximalen Aufstiegshöhe vor – mehr dazu im Abschnitt UAS C-Klassen.

  • Mindestalter für Fernpiloten ist 16 Jahre. Es gibt dazu festgelegte Ausnahmen – kein Mindestalter, wenn:
    • wenn das UAS der UAS Klasse C0, mit einem MTOM < 0,25 kg als Spielzeug handelt;
    • wenn es sich um ein privat hergestelltes UAS mit MTOM < 0,25 kg handelt;
    • wenn das UAS unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten betrieben wird, der das Mindestalter erfüllt.
  • CE-Kennzeichnung UAS ist für alle UAS in der OPEN Kategorie vorgeschrieben
    Damit entsprechen die UAS in der OPEN Kategorie immer einer Kombination aus CE Zertifizierung und ein zugehöriger Kompetenznachweis. Die UAS entsprechen einem deutlich erhöhtem Anforderungsprofil in Konstruktion, Bau, Betrieb und Instandhaltung. Damit einher geht eine Erhöhung der Sicherheit im Flugbetrieb in der Luft und am Boden. Mehr dazu im Abschnitt CE-Kennzeichnung.

  • Versicherungsschutz UAS
    Das UAS/Drohne muss auch wie bisher mit einer geeigneten Haftpflichtversicherung ausgestattet sein, um betrieben werden zu dürfen. Die EU Regeln sehen grundsätzlich einen Versicherungsschutz vor, die Form und Ausgestaltung wird in den nationalen LuftVO definiert.
    Damit ist der Versicherungsschutz nicht europaweit einheitlich geregelt und bedarf einer erhöhten Aufmerksamkeit beim UAS Fliegen im Ausland.

  • Kennzeichnung des UAS mit physischer Seriennummer
    Die Bauvorschriften sehen vor, dass alle UAS mit einer physischen, also eineindeutigen Seriennummer deutlich sichtbar gekennzeichnet werden müssen.
    Mit der physischen Seriennummer ist eine Rückverfolgbarkeit vom Anwender zurück zum In-Verkehr-bringer und zum Hersteller möglich.
    (nicht C4)

  • Ausrüstung mit Geo-Sensibilisierung (Geo-Awareness)
    Die Mitgliedstaaten können Gebiete im Luftraum definieren, welche mit UAS nicht beflogen werden dürfen. Diese Geografischen Zonen haben ein erhöhtes Schutzbedürfnis, welches durch die Allgemeinen Bedingungen nicht gewährleistet werden kann. Dies sind u.a. Sportstadien. In den Geografischen Zonen kann der UAS Betrieb eingeschränkt werden, oder ganz untersagt werden. Das System erkennt über die bereitgestellten Daten eine potenzielle Verletzung der Luftraumgrenzen und warnt den Fernpiloten, sodass wirksame Maßnahmen zur Vermeidung dieser Verletzung eingeleitet werden können.
    (nicht C4)

  • Ausrüstung mit Geo-Fence
    Ein Geo-Fence verhindert ohne Eingriff des Steurers das Einfliegen des UAS in geschützte Flugbereiche und ist damit eine wichtige Komponente, zur Erhöhung der Sicherheit in der Luftfahrt. Das Geo-Fence System erfordert einen regelmäßigen Datenaustausch mit einer entsprechenden Datenbank mit allen beschränkten Flugbereichen, wie Flughäfen oder Kraftwerksanlagen.

  • Ausrüstung mit Lichtern
    Die Erkennbarkeit beim Fliegen in der Dunkelheit erfordert die Ausrüstung mit entsprechenden Lichtern. Damit werden die Betriebsgrenzen auch auf die Dunkelheit ausgedehnt, was mehr Freiheit für den UAS Piloten, aber auch mehr Verantwortung mit sich bringt.

  • Bereitstellung der EASA Informationsblätter C0 bis C6
    Die EASA stellt für alle UAS C-Klassen entsprechende Info-Flyer zur Verfügung, die verpflichtend in jedem in den Verkehr gebrachten UAS enthalten sein müssen und die grundlegenden Informationen für den Steurer und der jeweiligen C-Klasse enthalten.

 


Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.

 

Das Poster „UAV DACH e.V. Überblick zu den EU-Regeln“ in voller Größe

Das Poster ist die „Roadmap“ zur Erläuterung der Systematik und der wesentlichen Inhalte dieses EU Regelwerkes. Ein Klick auf das Bild öffnet dieses in voller Bildschirmgröße.

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